Apotheke „Zum Salvator“ und Drogierie „Zum St. Hubertus“, Inh. Mag. Willi Stöhr E.U., ist bemüht, die
Website https://apotheke-pinkafeld.at/ im Einklang mit dem Bundesgesetz über
Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
(Barrierefreiheitsgesetz – BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023 in der geltenden Fassung,
barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur
Barrierefreiheit gilt für die Website. https://apotheke-pinkafeld.at/ Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von
suxxess solution DESIGN WEB IT GmbH (FN 432114 m) vorgenommenen Bewertung
erstellt.
Diese Website erfüllt die
Anforderungen der Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines
(WCAG) 2.1.
Diese Website wurde unter
Berücksichtigung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 (European
Accessibility Act) gestaltet.
Feedback und
Kontaktangaben
Sollten bei der Nutzung
dieser Website Einschränkungen auftreten oder Sie auf Probleme stoßen, die in
dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder wenn Sie andere Mängel in Bezug
auf die Erfüllung der Barrierefreiheitskriterien feststellen, bitten wir Sie,
uns diese per E-Mail an office@apotheke-pinkafeld.at mitzuteilen.
Wir ersuchen Sie um Beschreibung des Problems und um Bekanntgabe der URL der
betroffenen Website.
Wir arbeiten
kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit unserer Inhalte für
alle Menschen zu verbessern. Dabei ist uns jedes Feedback eine wertvolle Hilfe.
Rechtsdurchsetzung
§ 35 des
Barrierefreiheitsgesetzes normiert Schutzrechte für Verbraucher und
Verbraucherinnen.
1. Verbraucher und
Verbraucherinnen haben das Recht, sich an das Sozialministeriumservice zu
wenden, um auf mögliche Übertretungen gegen dieses Bundesgesetz hinzuweisen.
2. Das Recht nach Abs.
1 kommt auch dem Verein für Konsumenteninformation, dem Österreichischen
Behindertenrat, der Bundesarbeitskammer und der Wirtschaftskammer Österreich
zu.
3. Das
Sozialministeriumservice hat den Hinweis zu prüfen und den Verbraucher oder die
Verbraucherin gemäß Abs. 1 oder die Organisation gemäß Abs. 2 innerhalb von
acht Wochen schriftlich, in einem barrierefreien Format, zu informieren, ob ein
Verfahren gemäß dem 6. Abschnitt dieses Bundesgesetzes durchgeführt wird oder
von einem Verfahren abgesehen wird. Wird kein Verfahren eingeleitet, sind in
dem Informationsschreiben die Gründe dafür anzugeben.
4. Bei Vergabeverfahren
gemäß Bundesvergabegesetz 2018 sowie gemäß Bundesvergabegesetz Konzessionen
2018 sind die in den Punkten 1 bis 3 genannten Bestimmungen nicht anzuwenden.
Kontaktstelle Sozialministeriumservice
gemäß § 35 BaFG für das Burgenland
Adresse: Neusiedler
Straße 46 7000 Eisenstadt
Tel: 02682/64 046
Fax: 05 99 88-7412
E-Mail:
post.burgenland@sozialministeriumservice.at
Diese Erklärung wurde
am 17. Juni 2025 erstellt.